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Zwangsarbeit als Beute und Waffe

Vonadmin

25. April 2026


ZWANGSARBEIT IN DER VÖLKLINGER HÜTTE

Dr. Inge Plettenberg


Zwangsarbeit war im Hitlerfaschismus nicht nur ein Instrument, um die Arbeitskräfte zu ersetzen, die an der Front waren. Sie war der Spiegel
einer auf rassistischem Wahn, biologistischen Dogmen, Unterdrückung und Aggression ausgerichteten Gesellschaft. Inge Plettenberg – die Historikerin und Autorin ist auch Referentin unseres Webinars zum „Hitler-Stalin-Pakt“ am 28. April – untersucht Zwangsarbeit an einem einzelnen Ort: In der Völklinger Hütte an der Saar. Sie löst das System „Zwangsarbeit“ in Einzelteile auf:
Als Teil der „Volksgemeinschaft“, der Kriegswirtschaft und der Kriegsführung, als Arbeitsordnung, in der selbst noch Zwangsarbeiter untereinander rassistisch klassifiziert werden. Sie macht sichtbar: Das System der Zwangsarbeit und die Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter waren nicht nur den „Kollegen“ im Betrieb, sie waren auch der Bevölkerung in den umliegenden Orten bekannt.


ARBEIT WAR BEUTE UND WAFFE

ZWANGSARBEIT IN DER VÖLKLINGER HÜTTE

Dr. Inge Plettenberg

1873 gegründet, stieg die Völklinger Hütte an der Saar zu einem führenden deutschen und europäischen Stahl-Unternehmen auf. 1986 wurden die Hochöfen stillgelegt, 1994 erhielt die ehemalige Hütte als bedeutendes Industriedenkmal den Status eines UNESCO-Kulturerbes. Im Zweiten Weltkrieg war sie ein Ort von Zwangsarbeit. Mit dieser Seite beschäftigt sich Inge Plettenberg in einem Vortrag, den sie ebendort vor fünf Jahren gehalten hat. Die Autorin legt die Hütte sozusagen unter das Mikroskop und kann so das, was pauschal als „Zwangsarbeit“ bezeichnet wird, in seine Einzelteile aufschlüsseln: Als Teil der „Volksgemeinschaft“, der Kriegswirtschaft und der Kriegsführung, in dem selbst noch die Zwangsarbeiter rassistisch klassifiziert werden. Unter dem Mikroskop wird auch sichtbar: Das System der Zwangsarbeit und die Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter waren nicht nur den „Kollegen“ im Betrieb, sie waren auch der Bevölkerung in den umliegenden Orten bekannt.

In dem von Hitlerdeutschland entfesselten Zweiten Weltkrieg wurden die Arbeit und die Zwangsarbeit zur Waffe in einem Angriffskrieg, der an zwei Fronten programmiert war. Im Westen gegen Frankreich und das Britische Empire, im Osten gegen die Sowjetunion und zuvor die sie zunächst von Deutschland trennenden Staaten, vor allem Polen und die baltischen Republiken Litauen, Lettland und Estland.

In der Forschung wird die Zahl der zivilen und kriegsgefangenen Zwangsarbeiter im Deutschen Reich inzwischen mit zwölf bis fünfzehn Millionen angesetzt. Die Mehrheit von ihnen waren Ausländer und Ausländerinnen. Von den im August 1944 im Deutschen Reich registrierten 5.721.883 zivilen ausländischen Arbeitskräften1 waren 2.758.312 – fast die Hälfte, 48 Prozent – , Bürgerinnen und Bürger der Sowjetunion: Russen, Belorussen und Ukrainer. Von den 1.930.087 im August 1944 im Reich eingesetzten Kriegsgefangenen waren 631 559, fast 33 Prozent, sowjetische.2 Allerdings ließ die Wehrmacht zwei Millionen sowjetische Kriegsgefangene schon auf den Schlachtfeldern, wo sie ihnen in die Hände gefallen waren, verhungern, bevor sie sich auf ihre Arbeitskraft besann. Nicht zu vergessen sind auch die Bürgerinnen und Bürger der Sowjetunion, Frankreichs oder Belgiens, die in ihren besetzten Heimatländern selbst Zwangsarbeit für Deutschland verrichten mussten; man schätzt sie auf 20 Millionen.

Am 22. September 1936 gaben sich die Röchling’schen Eisen-und Stahlwerke Völklingen „nach Beratung im Vertrauensrat“ eine neue „Betriebsordnung“.3 Sie waren nun ein nationalsozialistischer Betrieb im Sinne des „Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit“ von 1934. Der Betriebsrat , die Gewerkschaften und der Klassengegensatz zwischen Kapital und Arbeit waren abgeschafft; es herrschte das „Führerprinzip“, d.h., der „Betriebsführer“ bestimmte und die „Gefolgschaft“ führte aus. Die „Deutsche Arbeitsfront“, die sich das Vermögen der Gewerkschaften unter den Nagel gerissen hatte, übernahm die Ausrichtung der „Gefolgschaft“ im nationalsozialistischen Sinne. Die Betriebsordnung stellte „das im Werk verkörperte Vermögen der Familie Röchling“ und den „Fleiß und die Arbeitskraft der Gefolgschaft“ in den Dienst des „Dritten Reiches unseres Führers Adolf Hitler“. Ihr Ziel : “Die ununterbrochene, störungsfreie und gleichzeitig billigste Erzeugung von Eisen und Stahl und seiner Nebenprodukte“, das aber nur zu erreichen sei, „wenn jeder von uns an seinem Platz voll und ganz seine Pflicht tut und seine höchste Ehre darin sieht, mitzuhelfen im Streben nach bester Leistung.“4 Unter „I. Allgemeines“ stellte die Betriebsordnung fest: „Da Führer und Gefolgschaft durch gemeinsame nationalsozialistische Gesinnung zu der Betriebsgemeinschaft verbunden sind, kann Angehöriger der Betriebsgemeinschaft nur sein, wer Träger dieser Gesinnung ist:“5 Auch alle Arbeitskräfte, die künftig freiwillig oder zwangsweise in diese „Betriebsgemeinschaft“ hinein gerieten, sollten diesem System unterworfen werden.

Kurz zuvor, am 17. August 1936, hatte Hermann Röchling dem „Führer und Reichskanzler“ Adolf Hitler seine „Gedanken über die Vorbereitung zum Kriege und seine Durchführung“ unterbreitet. Er sah auf Deutschland die Entscheidungsschlacht gegen Judentum und Bolschewismus zukommen, beide verkörpert durch die Sowjetunion. Der Chef der Röchling’schen Eisen-und Stahlwerke antizipierte den seiner Ansicht nach unvermeidlichen Krieg, ausgehend von seinen Erfahrungen aus der industriellen Kriegführung 1914 – 1918, als „totalen Krieg“, als er forderte: „Es darf keine Scheidung in Front, Etappe und Heimat geben. Jeder aus der Etappe, jeder aus der Heimat muß auch an der Front seine Haut zu Markte tragen.“ 6

Nach dieser Logik wurde der Krieg Hitlerdeutschlands zur Schaffung eines deutsch-„germanischen“ Großreiches vom Atlantik bis zum Ural, der im Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion kulminierte, auch in Völklingen (und in den Stahlwerken Röchling-Buderus in Wetzlar) geführt. Nicht militärisch, sondern durch die Produktion von Eisen, Stahl , Koks und Kohle-Nebenprodukten wie Teer, Pech, Benzol und Flüssigtreibstoffen, und mit Zwangsarbeit. Die Röchling’schen Eisen-und Stahlwerke produzierten Stahl für die Waffen, die in diesem Krieg zum Einsatz kamen, zum Beispiel die bunker-brechende Röchling-Granate, Geschützrohre für Panzer und Artillerie, Gewehrläufe, Flak-Rohre, Stahlbleche u.a. für das „Jägerprogramm“ zum Bau der Me 262, des ersten Kampfflugzeuges mit Jet-Antrieb, und Teile für eine Massenvernichtungswaffe namens „Hochdruckpumpe“, auch „England-Kanone“ oder „Fleißiges Lieschen“ genannt, nebst ihrer Munition, dem „Röchling-Langgeschoss“ oder „Peenemünder Pfeilgeschoss“.

Hermann Röchling kämpfte in diesem Krieg nicht nur als Chef der Röchling’schen Eisen -und Stahlwerke Völklingen. Er kämpfte auch als Wehrwirtschaftsführer, als Mitglied des Rüstungsrates, als Vorsitzender der Reichsvereinigung Eisen (RVE) und der Wirtschaftsgruppe Eisen schaffende Industrie (WiGruEsI), als Vorsitzender der Außenstelle Südwest der RVE und ihres „Großen Ausschusses“, der die Eisen-und Stahlproduktion Ostfrankreichs, Luxemburgs, des Elsass und Südwest-Deutschlands koordinierte, insbesondere die Versorgung mit Kohle, Erz und Arbeitskräften, – und schließlich auch als „Reichsbeauftragter für Eisen-und Stahl in den besetzten Gebieten.“ Die Liste dieser Funktionen liest sich beeindruckend, aber tatsächlich war Röchling in der Runde der großen deutschen Eisen-und Stahlkonzerne nicht das größte Kaliber. Krupp, Thyssen, Klöckner, die Reichswerke Hermann Göring, Flick, die Vereinigten Stahlwerke u.a. ließen sich von den „diktatorischen Vollmachten“, die Hermann Röchling beanspruchte, nicht wirklich beeindrucken. Außerdem hatte er in seinen verschiedenen Funktionen über sich Rüstungsminister Albert Speer, den „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“ Fritz Sauckel, den Reichswirtschaftminister und den „Generalbeauftragten für den Vierjahresplan“ Hermann Göring. Seine Stellvertreter im Vorsitz der RVE waren Alfried Krupp von Bohlen und Halbach und Walter Rohland von den Vereinigten Stahlwerken.

Zum Inhalt und Charakter dieses Krieges

Es war ein von Anfang an verbrecherischer Angriffs-und Eroberungskrieg, der mit dem Bruch zahlreicher internationaler Gesetze und Abkommen, nicht zuletzt des deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrags vom 23. August 1939, verbunden war.

„Deutschland wird entweder Weltmacht oder überhaupt nicht sein“, hatte Hitler schon in „Mein Kampf“ verkündet und dabei einen Zweifronten-Krieg vorgezeichnet. Hitlers Deutschland wollte „Lebensraum im Osten“ erobern, also „Kolonien im unmittelbaren Anschluss an das Reich“, in Polen und der Sowjetunion. Die dort ansässigen slawischen Völker, so forderte er, seien „kurzerhand zu entfernen“ : d.h. physisch zu vernichten. Ein kleiner Teil von ihnen sollte als Sklaven oder Hilfswillige eine Zeit lang am Leben bleiben dürfen, so lange sie einen Nutzen brachten. Frankreich sollte als Militärmacht in Europa dauerhaft ausgeschaltet werden. Und langfristig sollten das Britische Weltreich und die USA als Weltmächte abgelöst oder zu „Juniorpartnern“ des deutsch-germanischen Imperiums in Europa gemacht werden. Nicht nur ehrgeizige, sondern wahnwitzige Ziele, die Hitler in „Mein Kampf“ in aller Deutlichkeit umrissen hatte. Eine wichtige Rolle spielte dabei der „Antibolschewismus“: Der Hass auf den ersten sozialistischen Staat der Welt und der Wunsch, ihn zu beseitigen, getarnt als Kampf für Freiheit und Zivilisation. Diesen „Antibolschewismus“ teilte Deutschland mit vielen anderen Staaten Europas und der Welt. Indem sich Hitlerdeutschland als Speerspitze gegen den „Bolschewismus“ aufführte, konnte es die Konkurrenten auf seine Seite ziehen oder wenigstens eine Zeit lang ruhig stellen.

Ein Blick auf die politische Landkarte zeigt, dass das NS-Regime auf dem Weg zum groß-germanischen Reich in Europa schon ein Stück weit gekommen war. Immerhin gelang es ihm mit der Hilfe kollaborierender Staaten seinen Machtbereich vom Atlantik bis vor die Tore Moskaus, bis vor Leningrad und in den Kaukasus, vom Nordkap bis Nordafrika auszudehnen. Die Hungerpläne zur Ausrottung eines Großteils der belorussischen, ukrainischen und russischen Bevölkerung im Rahmen des 1941 aufgelegten „Generalplan Ost“ lagen nicht mehr nur in der Schublade, sondern auf den Schreibtischen der Täter und wurden teilweise schon realisiert.

Herkunft und Abfolge der Zwangsarbeiter

Bis zum 22. Juni 1941 hatte die deutsche Wehrmacht Österreich, die tschechischen Gebiete der Tschechoslowakischen Republik, Polen, Dänemark, Norwegen, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Frankreich, Jugoslawien und Griechenland ganz oder teilweise besetzt und dort Besatzungsregime installiert. Im Kielwasser der deutschen „Blitzkriege“ gegen seine Nachbarstaaten wurden Arbeitskräfte in diesen Ländern „angeworben“ oder ausgehoben. Im Takt der deutschen Aggressionen kamen Kriegsgefangene und zwangsrekrutierte zivile Arbeitskräfte aus dem besetzten „Generalgouvernement“ Polen ins Reich. Im Sommer 1940 kamen französische Kriegsgefangene und Zivilarbeiter, Luxemburger, Belgier und Niederländer. 1941 kamen Serben, Albanier und Bosnier.

Nach dem 22.Juni 1941 kamen „die Russen“: Sowjetische Kriegsgefangene und zwangsrekrutierte zivile Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion: Russen, Belorussen und Ukrainer. Mit den „Russen“ kamen Lebensmittellieferungen in großem Stil, denn die Wehrmacht transportierte großflächig und systematisch die Agrarprodukte aus den besetzten Gebieten ins Reich.

Im September 1943 schließlich, nach dem Waffenstillstand Marschall Badoglios mit den West-Alliierten, kamen die IMI, die Italienischen Militärinterinternierten: Kriegsgefangene Italiener. Sie wurden im Frühjahr 1944 in den Status ziviler Zwangsarbeiter versetzt. Die rassistische Arbeitshierarchie der Nazis platzierte die IMI ganz unten, auf einer Ebene mit den Russen, und sie führten das gleiche elende Dasein.

Nach Aufstellungen des Lohnbüros der Völklinger Hütte nach dem Krieg waren 1940 bis 1945 in den RESW und ihren Nebenbetrieben – Kokerei Altenwald, Rüstungsbetrieb Ebingen und Kalkbetrieb Überherrn – rund 12 000 ausländische Arbeitskräfte aus 15 Staaten Europas im Einsatz. Es handelt sich hier um eine statistische Gesamtzahl, die die Fluktuation nicht berücksichtigt. Zu keinem Zeitpunkt waren so viele ausländische Arbeitskräfte gleichzeitig bei den RESW eingesetzt.

Die ausländischen Arbeitskräfte sollten die Lücken füllen, die die Einberufungen zum Militär in die Stammbelegschaft rissen. Es waren Albanier, Belgier, Bulgaren, Dänen, Esten, Franzosen, Italiener, Jugoslawen, Litauer, Luxemburger, Marokkaner, Polen, Russen und Belorussen, Serben, Slowenen, Slowaken, Spanier, Tschechen, Ukrainer und Ungarn. Die meisten dieser Staaten standen unter deutscher Besatzung. Andere, wie Italien, Bulgarien, Kroatien, Ungarn und die Slowakei, waren mit Hitlerdeutschland verbündet oder, wie das neutrale Spanien, mit ihm befreundet. Der Begriff „Ukrainer“ bezeichnete teils Arbeitskräfte aus der Westukraine, die bis 1939 zu Polen gehört hatte und im Herbst 1939 von der Sowjetunion besetzt worden war, und teils Arbeitskräfte ukrainischer Abstammung aus Lothringen.

Definiert man „Zwangsarbeit“ in Deutschland während des Zweiten Weltkrieges als in Verbindung mit Freiheitsberaubung, mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt oder mit administrativem Zwang abgepresste und auf Dauer eingeforderte Arbeit für den militärischen und wirtschaftlichen Bedarf des NS-Staates und seiner Besatzungsregime, so bildeten die polnischen, französischen, sowjetischen und italienischen Kriegsgefangenen ebenso eine Kerngruppe wie die in den besetzten Gebieten Polens, Jugoslawiens und der Sowjetunion zwangsrekrutierten zivilen Arbeitskräfte. Zwangsarbeit leisteten auch die Franzosen und Französinnen, die ab 1943 durch den „Service de Travail Obligatoire“ (STO) zur Arbeit in Deutschland dienstverpflichtet wurden. Zwangsarbeiter waren auch die Hunderttausende von KZ-Häftlingen , Juden und Sinti und Roma; aus diesen Gruppen waren jedoch bei den RESW keine Arbeitskräfte.

In Zahlen ausgedrückt: Zwangsarbeit leisteten von 1940 bis 1945 bei den Röchling’schen Eisen-und Stahlwerken insgesamt 3082 Kriegsgefangene: 1406 französische, 912 italienische und 764 sowjetische, außerdem 7188 verschleppte oder zwangsverpflichtete Zivilpersonen: 481 aus Polen, 350 aus Serbien, 2999 aus Frankreich und 3358 aus der Sowjetunion.

Im Spätherbst 1941 hatte der Herrschaftsbereich Hitlerdeutschlands seine größte Ausdehnung erreicht. Jetzt hatte die NS-Rüstungsproduktion nicht mehr nur den deutschen Bedarf zu bedienen, sondern darüber hinaus die militärisch-technischen und ökonomischen Mittel für die Aufrechterhaltung der NS-Gewaltherrschaft über dreizehn europäische Länder aufzubieten. Der riesige Raum musste die deutsche Kriegswirtschaft mit seinen Ressourcen an Rohstoffen und Arbeitskräften versorgen. Aber er musste auch, um ausgeplündert werden zu können, militärisch niedergehalten werden. Das verschlang immer mehr Soldaten, Polizeitruppen, Sondereinsatzkommandos, Verwaltungsfachleute und Transportkräfte – Menschen, die der deutschen Kriegsindustrie als Arbeiter und Angestellte entzogen wurden. Die Kriegsproduktion Hitlerdeutschlands geriet in Schwierigkeiten vor allem in vier Bereichen: Lebensmittel, Treibstoff, Kohle und Erz für die Erzeugung von immer mehr Eisen und Stahl – und Arbeitskräfte. Probleme, die das NS- Regime durch Gewalt, mit Raub, Unterdrückung und Massenvernichtung zu lösen versuchte. Die Arbeit wurde dabei zur Beute und Waffe.

Die „Versauckelung“ Europas

Ihre besondere Dimension erreichte die Zwangsarbeit auch in der Völklinger Hütte mit dem „Amtsantritt“ des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel, im März 1942. Er ließ in der Folgezeit alle besetzten Länder systematisch nach Arbeitskräften durchkämmen; im Volksmund machte das Schlagwort von der „Versauckelung“ Europas die Runde. In seinem Programm zu „Führers Geburtstag“ am 20. April 1942 kündigte er die systematische Zwangsrekrutierung junger Sowjetbürger und Sowjetbürgerinnen ab Jahrgang 1927 für die Arbeit in Deutschland an, also aller Jugendlichen in den besetzten Gebieten ab 15 Jahren. Außerdem verkündete er die Absicht, zur Entlastung der deutschen Bäuerin, Hausfrau und kinderreichen Mutter 400 000 bis 500 000 „ausgesucht gesunde und kräftige Mädchen“ aus den „Ostgebieten“ ins Reich „hereinzunehmen.“ 7

Über die bevorstehende Ankunft von Kriegsgefangenen aus der Sowjetunion in der deutschen Eisen-und Stahlindustrie informierte die Wirtschaftsgruppe Eisen schaffende Industrie (WiGruEsI) in einem Rundschreiben am 19. November 1941. Sie sollten zunächst 100.000 französische Kriegsgefangene ersetzen, damit diese für anderweitige Verwendung frei wurden. Der Einwand, dass der sowjetische Kriegsgefangene kein geeigneter Ersatz für den französischen Gefangenen ist, sei „naheliegend“, so das Rundschreiben. „Trotzdem muss aber dieser Austausch durchgeführt werden. Zu berücksichtigen ist insbesondere, daß in den besetzten Ostgebieten bereits eine Auslese der russischen Kriegsgefangenen durchgeführt worden ist und daß nur die Geeignetsten ins Reich verbracht werden. Offiziere, Asiaten, deutsch sprechende Russen und Juden sind von der Überführung ins Reich ausgeschlossen worden. Es handelt sich bei den zum Arbeitseinsatz in Deutschland vorgesehenen Sowjetgefangenen fast ausschließlich um Angehörige der Minderheitengruppen sowie um nationale Russen, aus deren Reihen politische Funktionäre in der Hauptsache ausgeschlossen worden sind.“8

Die „Auslese“ hatte so ausgesehen, dass deutsche Funktionäre in Uniform und Zivil die sowjetischen Kriegsgefangenen verhungern, die „politischen Funktionäre“ auf Grund des „Kommissarbefehls“ erschießen und die Juden in „Sonderaktionen“ umbringen ließen. Und nun sollte der „Bolschewismus“, an dessen Vernichtung die Wehrmacht und die Sondereinsatzkommandos von Polizei und SS im Osten so intensiv arbeiteten, als Arbeitskraft in die deutsche Rüstungsindustrie kommen. Die dadurch entstehende Erklärungsnot war dem Rundschreiben der WiGruEsI deutlich anzumerken.

Obwohl die deutsche Industrie ihre Arbeitskraft brauchte, um den Krieg weiterführen zu können, erklärten die Nazis die Bürgerinnen und Bürger der Sowjetunion zu „Untermenschen“. Hermann Röchling bescheinigte ihnen „blinden Fanatismus“ und eine „tiefstehende, im wesentlichen animalisch ausgerichtete Kulturstufe.“ 9 „Betriebsführer“ Hans-Lothar von Gemmingen ordnete „mit Anschlag und Rundschreiben an alle Betriebsabteilungen des Roh-und Edelstahlwerkes sowie Vertrauensrat“ am 1. Juni 1942 „Strengste Zurückhaltung beim Umgang mit Russen“ an: „Wer im Umgang mit den bei uns eingesetzten männlichen oder weiblichen russischen Arbeitskräften nicht strengste Zurückhaltung übt, versündigt sich an der Ehre und dem Opfer unserer Soldaten, die in hartem Kampf unsere deutsche Heimat im Osten gegen den grausamen bolschewistischen Weltfeind verteidigen. Wer dies nicht tut, gilt als Verräter und wird von jetzt an rücksichtslos der strafrechtlichen Verfolgung ausgeliefert. Jeder anständige Deutsche ist verpflichtet, ihm bekanntwerdende Übertretungen dieser Art ohne Rücksicht auf die Person beim ‚Werkschutz‘ anzuzeigen.“10

Ostarbeiter“ ganz unten

Im Jargon der SS, der Gestapo und der Arbeitseinsatz-Verantwortlichen hießen die verschleppten zivilen Arbeitskräfte aus den besetzten Gebieten der Sowjetunion „Ostarbeiter“. Sie waren genauso rechtlos wie die polnischen Zwangsarbeiter und mussten wie sie ein Kennzeichen tragen. Für die Polen war es ein lilafarbenes P in lilafarbener Umrandung auf gelbem Grund, für „Ostarbeiter“ ein weißes OST auf blauem Grund. Sie wurden unter eine diskriminierende Sonderjustiz gestellt. Sie mussten in geschlossenen Lagern leben und durften nur unter Bewachung in Gruppen zur Arbeit gehen. Sie erhielten weniger und schlechteres Essen als die deutschen „Kollegen“. Und sie wurden wesentlich schlechter bezahlt. Die sog. „Westarbeiter“ – Franzosen, Belgier, Niederländer – erhielten annähernd gleichen Lohn, aber je nach „Leistungsgruppe“ kamen die zivilen Zwangsarbeitskräfte aus der Sowjetunion in zehn-bis Zwölf-Stunden-Schichten auf nur etwa ein Drittel des deutschen Arbeiter-Durchschnittslohnes.

Die Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen unterlagen ständiger Kontrolle und Überwachung, durften sich nicht frei bewegen, keine Fahrräder und Radios besitzen und keine Telefone benutzen. Wenn sich russische oder ukrainische Zwangsarbeiter auf sexuelle Beziehungen mit deutschen Frauen einließen, drohte ihnen die „Sonderhandlung“ durch Erhängen, den deutschen Frauen das KZ.

Die ersten Zugänge registrierte die Völklinger Hütte im Frühjahr 1942. Am 23.März 1942 wurden 64 Neuzugänge verbucht: 62 Frauen, ein 32 jähriger Mann und ein 13-jähriger Junge. Am 10. April 1942 folgte die nächste „Lieferung“ : 165 Frauen und ein Mann.

Die Herkunftsorte von „Ostarbeitern“ und „Ostarbeiterinnen“ wurden anfangs nicht notiert. Erst bei den Zugängen ab Mai 1942 hielten die RESW bei der Registrierung fest, aus welchen Orten die deportierten „Ostarbeiter“ und „Ostarbeiterinnen“ stammten: Zunächst aus Bezirken im Gebiet Pskov (Pskovskaja Oblast) im Vorfeld von Leningrad an der Grenze zu Estland – heute steht dort erstmals seit 1942 wieder deutsches Militär! – und aus dem Schwerindustriegebiet des Donbass (Donezbeckens). Später aus vielen Hundert Dörfern in den inzwischen installierten „Reichskommissariaten“ „Ostland“ und „Ukraine“, und aus Städten wie Kiew, Charkow, Donezk, Mariupol, Tschistiakowo, Dnepropetrowsk , Kirowograd, Shitomir, Winniza , Saporoschje, Wjasma oder Poltawa.

Der ab dem 23. März 1942 geradezu schlagartig einsetzende Zugang von „Ostarbeitern“ und „Ostarbeiterinnen“ traf die Führungsebene in Völklingen trotz bereits im Januar festgelegter Verantwortlichkeiten überraschend; insbesondere die Tatsache, dass zunächst fast nur Frauen – bis zum Ende blieb ihr Anteil über 50 Prozent – , Jugendliche, Kinder und ältere Menschen eintrafen, und nicht die erwarteten unbegrenzt belastbaren jungen Männer. Es fehlte an geeignetem Schuhwerk und an Kleidung; die Deportierten hatten nur die, die sie am Leibe trugen, und in diesen Kleidern machten sie ihre Arbeit. In aller Eile wurden Massenunterkünfte eingerichtet, teils angemietet, teils neu gebaut. Zum vorhandenen „Lager 1“ (bis dahin „Serbenlager“) an der Bouser Straße, den Kriegsgefangenenbaracken hinter dem Schlafhaus und dem Auffanglager Le Hoc, kamen neue Barackenlager, wie das „Lager Schulzenfeld“ und das „Großlager“ am Holzplatz in Fürstenhausen, das aber erst Ende Oktober 1944 bezugsfertig wurde. Auch Wirtshaus – und Schulsäle wurden zu Massenquartieren umfunktioniert. Am 28. August 1942 bestanden 28 „Ausländer-Lager“, am 30. November 1944 waren es 43, teils auf den Hüttengelände, teils im Stadtgebiet Völklingen, teils in umliegenden Gemeinden, so in Ludweiler, Geislautern, Wehrden, Püttlingen, Fürstenhausen, Fenne, Klarenthal oder Hostenbach.

Für die Unterkünfte und die „Lager-Verpflegung“ der Ausländer und Ausländerinnen war die Deutsche Arbeitsfront verantwortlich. Chef ihres „Lagerbereichs Völklingen“ war „Oberlagerführer Schäfer“. Die RESW führten regelmäßig Beiträge für Unterkunft und Verpflegung an sie ab, die sie vom Lohn der Arbeitskräfte einbehielt. Für die DAF war das eine Goldgrube. Nach einer Verordnung, die Generaldirektor Wilhelm Rodenhauser am 10. Mai 1944 bekanntgab, waren täglich 0,50 RM für Unterkunft, eine RM für „Normalverpflegung“, 1,10 RM für Schwer-und Langarbeiterverpflegung („Lagerverpflegung“) und 1,25 RM für „Schwerstarbeiterverpflegung“ zu entrichten. Auf den Monat umgelegt waren das für die Unterkunft 15,20 RM und für „Normalverpflegung“ 30,41 RM – bei einem „Ostarbeiter“- Monatslohn von rund 32 RM (Durchschnitt im Juni 1944).

Für alle ausländischen Arbeitskräfte der Völklinger Hütte bestand laut Werkschutz „Lagerpflicht“. Besonders die Lebensbedingungen der „Ostarbeiter“ und „Ostarbeiterinnen“ werden heute gerne formelhaft als „unmenschlich“ bezeichnet. Was hieß das eigentlich? Unterernährung, keine Kleidung zum Wechseln, statt Arbeitsschuhen Holzlatschen, in denen man sich die Füße wund scheuerte, Fußlappen statt Socken, verwanzte Massenquartiere mit doppelstöckigen Pritschen, Schlafen auf Strohsäcken, keine Bettwäsche. Keine Privatsphäre, kein Bereich für persönlichen Rückzug, unzureichende Waschmöglichkeiten, nicht genügend Duschen und Waschbecken, nicht genügend Seife, auch für damalige Standards primitivste und ständig verschmutzte Toiletten, körperliche Misshandlungen, Benachteiligung bei der Medikamenten-Zuteilung. Dies alles in Verbindung mit ungeheurem Arbeitsdruck bei Schwer-und Schwerstarbeit in Schichten von neun bis zwölf oder achtzehn Stunden (Neun-Stunden-Doppelschicht). Bedingungen, die physische und psychische Erschöpfung verursachten und Nährboden waren für Krankheiten wie Tuberkulose, Furunkulose, aller Art von Infektionen, Erkrankungen der Verdauungsorgane und Krätze.

Zuständig und verantwortlich waren…

Einige Worte zu den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in der Völklinger Hütte. Den Vorstand bildeten Hermann Röchling (Vorsitzender), sein Schwiegersohn Hans-Lothar von Gemmingen-Hornberg, sein Sohn Carl Theodor Röchling, sein Großcousin Dr. Ernst Röchling, sein Neffe Richard Röchling, sein Großcousin Achim von Mosch und Bankier Wilhelm Neu. Alle operativen Fragen der Hütte wurden in wöchentlichen Sitzungen im Direktorium, der sog. „Direktorenkonferenz“, behandelt, dem u.a. auch „Betriebsführer“ und mit-Geschäftsführer Hans-Lothar Freiherr von Gemmingen-Hornberg, angehörte. Im März 1943 machte das Direktorium für die „weitere Planung und laufende Aufsicht über die ganze Verwaltung aller Läger und sonstiger Unterkünfte ausländischer Arbeitskräfte“ den Stellvertretenden Betriebsführer, Generaldirektor Wilhelm Rodenhauser verantwortlich.11 Um die Details des „Ausländer-Einsatzes“ kümmerten sich insbesondere die Afa (Abteilung für Arbeitskunde/Arbeitsannahme) unter Anton Eisenlauer, der Betrieb 77 – „Lagerbetreuung“ unter Karl Goslar bzw. Oberstleutnant Friedrich-Wilhelm Schäfer (nicht zu verwechseln mit dem „Oberlagerführer“ der DAF), der Arbeitseinsatz-Ingenieur, die Arbeitseinsatz-Zentrale, die Sozialabteilung, die Verpflegungsabteilung unter Peter Rumpen und die Architekturabteilung. Bei der Auswertung von Quellen zeigt sich: je mehr man sich der Ebene der Ausführung nähert, desto bürokratischer wird es. Die Zwangsarbeit löst sich scheinbar auf in Paragraphen, Verordnungen und Bestimmungen. Es zeigt sich aber auch, dass die Organisation der Zwangsarbeit auch bei Röchling, keine Sache von „Einzeltätern“, sondern das Werk Vieler war. Und, so formulierte es vor einigen Jahren Mark Spoerer, „man musste kein Nazi sein, um in diesem System zu funktionieren.“12

Eine wichtige Rolle spielte die Arbeitsverwaltung. Auch das Landesarbeitsamt bzw. „Gauarbeitsamt“ in Saarbrücken mit seinem Präsidenten Heinrich Nietmann, der zugleich auch „Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet der Westmark“ war, entwickelte sich vom Arbeitsvermittler zum Beschaffer, Zuteiler und Verwalter immer knapper werdender Arbeitskräfte. Ohne Genehmigung des Arbeitsamtes durften, bei Androhung von „Arbeitserziehungs“-Haft, auch deutsche Beschäftigte nicht kündigen, den Arbeitsplatz wechseln, oder auf Teilzeit-Arbeit umstellen. Wer ausländische Arbeitskräfte beschäftigen wollte, musste sie beim Arbeitsamt beantragen und dabei auch nachweisen, dass für genügend Unterkünfte gesorgt war. Und die Geschäftsleitung der RESW machte es schon nervös, als eine Kontroll-Kommission des Landesarbeitsamtes nach Besichtigung der Wehrfertigung feststellte, dass die Leistung hier um 30 Prozent gesteigert werden könne und zusätzliche Arbeitskräfte daher nicht zugewiesen würden.“ 13

Das Gauarbeitsamt Westmark schickte seine Kontrollkommissionen und Inspekteure auch in die Lager der Völklinger Hütte. Dass es dort zu Übergriffen gegen „Ostarbeiter“ und „Ostarbeiterinnen“ kam, dass sie nicht genug zu Essen erhielten, deshalb an Mangel-Krankheiten litten und nur unzureichend medizinisch versorgt wurden, dokumentierten später Zeugenaussagen des Arbeitsamts-Inspekteurs Ernst Immisch vor dem Röchling-Prozess in Rastatt.

Die „Ostarbeiter“ und „Ostarbeiterinnen“ waren in der Völklinger Hütte fast ausschließlich als HilfsarbeiterInnen tätig, was sich insbesondere auf die Entlohnung auswirkte. Im Schnellverfahren wurden sie in ihrer neuen Arbeit angelernt. Verwaltungsangestellte fanden sich an einer Drehbank wieder, Bauernmädchen am Kalkaufzug im Stahlwerk. „Ostarbeiter“ und „Ostarbeiterinnen“ waren überall anzutreffen: Am Hochofen, im Stahlwerk, in den Walzstraßen, in der Kokerei und den Kohlewertstoffbetrieben, im Kranbetrieb, im Eisenbahnbetrieb, in den „Verfeinerungsbetrieben“ und in der Rüstungsfertigung. Sie mussten zu diskriminierenden Sonderbedingungen arbeiten. „Die Ostarbeiter stehen in einem Beschäftigungsverhältnis eigener Art. Die deutschen arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen finden auf die Ostarbeiter keine Anwendung“, verkündete Generaldirektor Rodenhauser am 30. Juli 1942 in einem Rundschreiben.14

Selbst nachdem eine neue Verordnung ab 1. April 1944 den Ostarbeitern zumindest auf dem Papier die gleichen Lohnbedingungen wie für sonstige ausländische Arbeiter einräumte, zahlte Röchling ihnen pro Mann und Monat im Juni 1944 nur rund 17 Prozent des Lohnes für deutsche Arbeiter. Das geht aus dem Bericht der Geschäftsleitung an den Aufsichtsrat für Juni 1944 hervor. Die in dieser Zeit in der Völklinger Hütte beschäftigten 2175 “ausländischen Arbeiter aus den Ostgebieten” erhielten danach im Juni 1944 pro Mann 31,97 RM; der „Ostarbeiter“ kam in diesem Monat auf einen Stundenlohn von durchschnittlich 14,5 Pfennig. Man kann sich ausrechnen, wie diese Unterbezahlung allein im Juni 1944 bei 2175 Arbeitsmonaten mit jeweils 28 Zehn-Stunden-Arbeitstagen Röchlings Kasse klingeln ließ. Besonders günstig war für Röchling auch der Einsatz der Ostarbeiterinnen. Nach der seit 1936 gültigen Tarifordnung kamen deutsche Frauen auch bei Höchstleistung nicht über 40 Prozent des Männer-Lohnes hinaus; Ostarbeiterinnen stand maximal 90 Prozent des Lohnes deutscher Frauen zu. Die sowjetischen Zwangsarbeiterinnen bei Röchling verdienten als Stundenlöhne nur Pfennigbeträge.

Den sowjetischen und italienischen Kriegsgefangenen, die mit 11,1 bzw. 10,8 Stunden die längsten Schichten ableisten mussten, blieb nach Abzug der „Überlassungsgebühr“, des „Stalag-Anteils“ und des „Kriegsgefangenenanteils“ sowie des Beitrages für Unterkunft und Verpflegung ab November 1943 ein Netto-Restlohn von drei Pfennig pro Stunde.

Zwang und Schnellgerichte gegen

Ostarbeiter als „bolschewistische Gefahr“

Um der „bolschewistischen Gefahr“ in Gestalt der Ostarbeiter und Ostarbeiterinnen zu begegnen, schuf sich die Geschäftsleitung der RESW Zwangsinstrumente, die auf Reichsebene bereits zentral vorgeschrieben waren.

1941 wurde die bisherige „Werksaufsicht“ der Völklinger Hütte zum „Werkschutz“ unter Kontrolle der Gestapo in Saarbrücken. Leiter wurde SS-Sturmbannführer Erich Rasner. Dieser baute seine Truppe zu einem Stamm von 120 Hauptamtlichen, die zugleich Hilfspolizisten waren, und 554 „Nebenamtlichen“ speziell zur Beobachtung und Kontrolle ausländischer Arbeitskräfte aus. Der Werkschutz unter Rasner war bewaffnet mit Pistolen, Gewehren und einem Maschinengewehr.

1942 erhielt die Völklinger Hütte einen gleichzeitig vom Oberkommando der Wehrmacht und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD ernannten „Abwehrbeauftragten“, zu dem Major a.D. Karl Förger bestimmt wurde.

Ende April 1943 nahm ein betriebliches Schnellgericht seine Tätigkeit zur Aburteilung widersetzlicher deutscher und ausländischer Arbeitskräfte auf; die Haupt-Beschuldigungen lauteten auf „Bummelei“, „Flucht“, „Arbeitsvertragsbruch“ oder „Arbeitsverweigerung“. Dem Gericht gehörten ein Vertreter des Arbeitsamtes, ein Vertreter der Staatspolizeistelle Saarbrücken, der Chef des Werkschutzes und ein Vertreter des Unternehmens, meist der Leiter der Sozialabteilung Wilhelm Schuler, an. Schuler wurde am 11. April 1944 auch noch zum „Beauftragten für die Arbeitsdisziplin“ ernannt. Der Vorsitz des Schnellgerichtes wechselte; bei Verfahren gegen deutsche Beschäftigte präsidierte der Vertreter des Arbeitsamtes, bei Verfahren gegen „Ostarbeiter“ und andere „Fremdvölkische“ der Vertreter der Gestapo.

Das Schnellgericht sprach Urteile wie am Fließband. In sieben Sitzungen, die durch Aushänge belegt sind – tatsächlich trat es wohl häufiger zusammen – verhängte es zwischen dem 29. April 1943 und dem 10. August 1944 gegen 87 Menschen – 57 Männer und 30 Frauen – insgesamt 1858 Tage „Arbeitserziehungs“- bzw. „Schutzhaft“. Der älteste Verurteilte war 72, der jüngste 16 Jahre alt. 43 Männer und elf Frauen waren ausländische Arbeitskräfte.

Spätestens am 30. April 1943 nahm das am Bahnhof von Etzenhofen eingerichtete „Arbeitserziehungslager“ seine Tätigkeit auf. Die Gefangenen wurden in diesem Lager nachts wegen „Bummelei“, „Flucht“, „Arbeitsvertragsbruch“ oder „Arbeitsverweigerung“ abgestraft; tagsüber verrichteten sie Strafarbeiten an besonders beschwerlichen und gefährlichen Arbeitsplätzen im Werk, vor allem in der Kokerei und im Teer. Die Haftstrafen lagen zwischen drei und maximal 56 Tagen.

Zu den Zwangs-und Terrorinstrumenten gegen ausländische Arbeitskräfte waren im weiteren Sinne auch die SS-Sonderlager und die Konzentrationslager zu rechnen. Verfehlungen wie Bummelei oder Widersetzlichkeit, so forderte Hermann Röchling am 4. Oktober 1943 in einem Rundscheiben an die Werksleiter der RVE, das er nicht selbst verfasst haben will, sollten „sofort konsequent verfolgt und streng geahndet werden, notfalls bis zum Konzentrationslager“.15 Aus den RESW sind mindestens 49 KZ-Einweisungen dokumentiert. Sie trafen u.a. 23 Serben, Albanier und Bosnier aus dem ehemaligen Jugoslawien, 15 Franzosen und Französinnen und sieben Gefangene aus der Sowjetunion, darunter drei Frauen.16

Nicht nur nach dem Grad von Diskriminierung und Benachteiligung, sondern auch nach dem Kriterium der Sterblichkeit sind die deportierten Zivilpersonen aus der Sowjetunion als die Hauptopfer der Zwangsarbeit in der Völklinger Hütte zu betrachten. Von den mindestens 315 ausländischen Arbeitskräften, die 1940 – 1945 in Völklingen und bei Röchling zu Tode kamen – nicht alle Todesfälle wurden in Völklingen beurkundet, und nur 289 sind namentlich bekannt – waren 204 Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus der Sowjetunion: rund 65 Prozent. Häufigste Todesursache waren Lungentuberkulose und Lungenentzündung.

Unter den Todesopfern befinden sich auch 48 in Völklingen zur Welt gekommene Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder russischer und ukrainischer Mütter. 22 von ihnen starben an „Ernährungsstörung“ oder „Darmkatarrh“. Sie gingen zugrunde, weil sie Nahrung nicht verwerten konnten oder nicht bei sich behielten: Starke Anzeichen für unzureichende und falsche Ernährung. Ob im „Säuglingsheim“ der Röchlingwerke oder im 1944 geplanten „Kinderheim“ für „Ostkinder“ eine gezielte Vernachlässigung bis zum Tode stattgefunden hat, wie sie im Reich in den NS-„Pflegestätten“ für die Kinder „fremdvölkischer“ Arbeiterinnen praktiziert wurde, ist zu vermuten, aber bis jetzt nicht zu beweisen.

Auch in der Völklinger Hütte vermittelte der Einsatz kriegsgefangener und ziviler Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen während des Zweiten Weltkriegs das Bild einer auf rassistischem Wahn, biologistischen Dogmen, Unterdrückung und Aggression ausgerichteten Gesellschaft. Das Bild einer Arbeitsordnung, die Einheimische gegen Ausländer und Ausländer gegen Ausländer, selbsternannte “Herrenmenschen” gegen staatlich zu “Untermenschen” herabgewürdigte Kollegen ausspielte; die Löhne und soziale Leistungen nach Herkunft und “Rasse” gewährte oder vorenthielt.

Die hochgesteckten Ziele der „Leistungssteigerung“ in der Eisen-und Stahlproduktion wurden trotz allem nicht erfüllt. Doch der ausgewiesene Gewinn der RESW vor allem aus der Rüstungsproduktion erhöhte sich, wie Hubert Kesternich recherchierte17, vom 30. Juni 1941 bis 30.Juni 1944 um mehr als eine Million RM, gegenüber dem 30. Juni 1943 sogar um mehr als 2,9 Millionen RM: 356 Prozent. Der Einsatz ausländischer Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen ermöglichte nicht nur überhaupt das Weiterarbeiten, sondern schuf ein schönes Kapital-Polster für den Start in die Friedenszeit.

Hermann Röchling wurde am 25.Januar 1949 vom französischen Tribunal Supérieur in Rastatt wegen „Kriegsverbrechen“ rechtskräftig zu zehn Jahren Haft und Einziehung seines Vermögens verurteilt. Gegen Ex-„Betriebsführer“ von Gemmingen sprach das Gericht ebenfalls wegen „Kriegsverbrechen“ eine Haftstrafe von drei Jahren aus, ebenso gegen Generaldirektor Wilhelm Rodenhauser. Dr. Ernst Röchling, Vorstandsmitglied und Verkaufsleiter der RESW in Paris, wurde wegen „Kriegsverbrechen“ zu fünf Jahren Haft verurteilt. Finanzdirektor Albert Maier wurde freigesprochen.

1 Ich folge hier einer Statistik von Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge. München 2001, S. 148 f.

2 Zahlen nach Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge. München 2001, S. 148 f.

3 „Betriebsordnung der Röchling’sche Eisen-u. Stahlwerke, Gesellschaft mit beschr. Haftung, Völklingen“. – In: Der Völklinger Hüttenmann No 19 – 23/1936

4 DVH, 19/1936, 1. 10.1936, Titelseite

5 Betriebsordnung der RESW, DVH, No 20/1936, S. 3

6 Abgedruckt in „Anatomie des Krieges“, Berlin 1969, No 47, S. 142-144; in vollem Wortlaut auch bei Wolfgang von Hippel, Hermann Röchling, Göttingen 2018, S. 412 – 417; S.417

7 Programm des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, 20.April 1942. In: Mitteilungen des Beauftragten für den Vierjahresplan, 1. Mai 1942. – LAS, LRA Merzig, No 61

8 Rundschreiben der WiGruEsI, Geschäftsführer Baare, 19.11.1941. – AN, BB/36/99,No 258

9 Hermann Röchling, Der Zweite Weltkrieg, in:Deutsche Allgemeine Zeitung, 31.12.1942

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11 Direktorium 29.03.1943, Niederschrift. – AN,BB/36/25, TG 311

12 Im mündlichen Vortrag seines Beitrags „Zwangsarbeit im Dritten Reich“ , Ringvorlesung Zwangsarbeit beim Weltkulturerbe Völklinger Hütte am 28. November 2017 in der Erzhalle in Völklingen.

13 Direktorium 29. 02. 1944. – AN, BB/36/25, TG 311

14 Rundschreiben No II/42/48. – Archiv Saarstahl, F-K 087, No 2712

15 Rundschreiben Hermann Röchlings an die Direktionen der Werke der Eisen schaffenden Industrie, 4.10.1943. – BArch, R 10 III, No 131, Bl. 11; AN,BB/36/24, TG 279

16 Namensliste s. Inge Plettenberg, Zwangsarbeit in der Völklinger Hütte, Völklingen 2018, S. 333 – 338

17 Hubert Kesternich, Aufstieg und Wandel. 140 Jahre Völklinger Hütte. Saarbrücken 2014, S. 504 – 506

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